Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Mietvertrag (Parkraumbewirtschaftung) / Nutzungsvertrag (Parkraumüberwachung)

Mit Einfahrt in die Parkeinrichtung kommt zwischen der Parken und Management GmbH (P&M) und dem Fahrer (Mieter bzw. Nutzer) des jeweiligen Kraftfahrzeugs (Kfz.) ein Miet- bzw. Nutzungsvertrag über einen Stellplatz für ein Kfz. zu den nachstehenden Bedingungen zustande. Dieser endet mit der Ausfahrt des Kfz. aus der Parkeinrichtung.

2. Benutzungsbestimmungen

  1. Ein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Stellplatzes besteht nicht.
  2. Der Nutzer verpflichtet sich, die aus der Beschilderung der Parkeinrichtung ersichtliche Höchstparkzeit nicht zu überschreiten und innerhalb dieser mit dem Kfz. Aus der Parkeinrichtung wieder auszufahren.
  3. Der Nutzer verpflichtet sich, wenn gemäß der Beschilderung der Parkeinrichtung eine Parkscheibenpflicht gefordert ist, vor Verlassen des Kfz. Seine Ankunftszeit auf einer handelsüblichen Parkscheibe einzustellen und diese Parkscheibe von außen gut sichtbar hinter der Frontscheibe anzubringen. Als Mieter eines Stellplatzes hat der Nutzer stattdessen den von P&M ausgestellten Parkausweis von außen gut sichtbar hinter der Frontscheibe anzubringen.
  4. Der Nutzer hat die Verkehrszeichen und sonstige in der Parkeinrichtung bekanntgemachte Nutzungsbestimmungen zu beachten und Anweisungen des Personals der Parkeinrichtung zu befolgen.
  5. Bei Nutzung eines ausgewiesenen Behindertenparkplatzes ist der entsprechende Nachweis von außen gut sichtbar hinter der Frontscheibe anzubringen.
  6. In der Parkeinrichtung dürfen ausschließlich Personenkraftfahrzeuge (PKW) oder Krafträder, die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind und nur innerhalb der dafür vorgesehenen Stellflächen abgestellt werden; insbesondere die Nutzbarkeit der Funktionsflächen (Zu-, Aus-,
    Auf-, Abfahrten, Fahrbahnen, Feuerwehrzufahrten, etc.) darf nicht eingeschränkt werden.
  7. P&M ist ohne vorherige Ankündigung berechtigt jedoch nicht verpflichtet, bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen gem. Ziff. 2 e) und f) dieser Parkordnung oder in Fällen einer drohenden Gefahr das Kfz. auf Kosten des Mieters abschleppen zu lassen oder bei Blockade mehrerer Stellplätze ein Entgelt für deren zusätzliche Nutzung zu verlangen.

3. Mietpreis / Vertragsstrafe

  1. Die Miete für jeden Einzelstellplatz richtet sich nach der In der Parkeinrichtung bekannt gemachten Gebührenregelung. Der Mietpreis ist innerhalb von 48 Stunden nach Ausfahrt aus der Parkeinrichtung zu entrichten. Das Kfz. kann nur gegen Bezahlung der hiernach geschuldeten Parkgebühr während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten der Parkeinrichtung abgeholt werden.
  2. Nach Ablauf einer Höchstparkdauer von vier Wochen ist P&M berechtigt, das Kfz. auf Kosten des Mieters aus der Parkeinrichtung zu entfernen. Daneben steht P&M für die Parkdauer bis zur Entfernung des Kfz. das sich aus der Gebührenregelung ergebende Entgelt zu. Eine Verlängerung der Höchstparkdauer bedarf einer separaten Vereinbarung. Die Höchstparkdauer gilt nicht für Mieter mit einem Dauerstellplatzvertrag.
  3. Soweit zur Benutzung der Parkeinrichtung eine Parkkarte ausgegeben wurde, ist bei deren Verlust vom Mieter Wertersatz in der sich aus der Gebührenregelung ergebenden Höhe zu leisten. Mieter und P&M sind allerdings berechtigt, eine kürzere oder längere Einstelldauer nachzuweisen.
  4. Der Nutzer verpflichtet sich, für den Fall des Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Parkordnung, insbesondere bei nicht fristgerechter Zahlung des Mietpreises oder insbesondere bei Überschreitung der kostenfreien Höchstparkdauer, an P& M eine Vertragsstrafe in Höhe von 39,00 € zu bezahlen, bei nicht fristgerechter Zahlung des Mietpreises zusätzlich zu dem ursprünglichen Parkentgelt zu bezahlen.
  5. Bei Abstellen des Kfz. in einer Feuerwehrzufahrt, im Halteverbot oder auf einem Behindertenparkplatz ohne sichtbare Anbringung eines entsprechenden Berechtigungsnachweises, verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 €.
  6. Sollte zur Geltendmachung unserer Ansprüche die Durchführung einer Halterermittlung erforderlich werden, ist der Mieter dazu verpflichtet, P&M zudem die hierdurch entstehenden notwendigen Auslagen zu ersetzen.

4. Haftung von P&M

  1. Das Einstellen von Kfz. in der Parkeinrichtung erfolgt auf Gefahr des Mieters. P&M übernimmt keine Obhutspflichten zur Bewachung und Verwahrung des Fahrzeugs, insbesondere nicht in Bezug auf Diebstahl oder Beschädigung. Dies gilt auch, wenn in der Parkeinrichtung Personal von P&M präsent ist oder die Parkeinrichtung mit einer Anlage zur Videoüberwachung ausgestattet ist.
  2. P&M haftet für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn der Schaden von P&M, ihren Mitarbeitern oder Beauftragten durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde, oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
  3. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht Ansprüche des Mieters aus Produkthaftung, bei P&M zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Mieters.
  4. P&M haftet nicht für von Dritten verursachte Schäden.

5.Haftung des Mieters

Der Mieter haftet bei schuldhaften Vertragsverletzungen oder Verletzungen vertraglicher Nebenpflichten, auch für seine Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen, für die P&M oder einem Dritten entstehenden Personen, Sach- und Vermögensschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für nicht aus dem gewöhnlichen Gebrauch resultierende Verunreinigungen der Parkeinrichtung. Der Mieter ist verpflichtet, solche Schäden unverzüglich P&M zu melden.

6. Pfandrecht

P&M stehen wegen seiner Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Kfz. des Mieters zu.

7. Sicherheitsvorschriften

In der Parkeinrichtung darf nur im Schritttempo gefahren werden. Ferner sind nicht gestattet das Rauchen, die Verwendung von Feuer, unnötiges Laufenlassen und Ausprobieren des Motors, jegliche Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten in/an Kfz., insbesondere das Ablassen und Auffüllen von Betriebsstoffen, Kühlwasser, Bremsflüssigkeit und Öl, sowie der Aufenthalt unberechtigter Personen und der Aufenthalt von Personen über die notwendige Dauer des Abstell- und Abholvorganges hinaus.

8. Datenschutzinformationen der Parken und Management GmbH

8.a) Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist:

Parken und Management GmbH

Ludwig-Erhard-Str. 9

84034 Landshut

vertreten durch den Geschäftsführer Werner Nuoffer

E-Mail: info@lapum.de

Website: www.parken-und-management.de

8.b) Datenschutzbeauftragter

Parken und Management GmbH

– Datenschutzbeauftragter –

Ludwig-Erhard-Str. 9

84034 Landshut

E-Mail: datenschutz@parken-und-management.de

8.c) Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Mit Ihrer Einfahrt in das Parkierungsobjekt (Beginn des Parkvorgangs) teilen Sie uns das Kfz.-Kennzeichen des von Ihnen gefahrenen Fahrzeugs mit, welches durch uns mittels einer automatischen videobasierten Kennzeichenerfassung erfasst wird. Diese Daten werden mit Informationen über Beginn und Ende des Parkvorgangs (Ausfahrt aus dem Parkhaus) verbunden und im erforderlichen Umfang zusammen mit Lichtbildern gespeichert.

Personenbezogenen Daten verarbeiten wir ausschließlich auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zum Zwecke der Erfüllung des mit Ihnen geschlossenen Vertrages über die Nutzung eines Stellplatzes für ein Kraftfahrzeug in Verbindung mit der zu Grunde liegenden Parkordnung, auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO soweit dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtverarbeitung Ihrer Daten haben. Darüber hinaus auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO soweit wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind.

8.d) Weitergabe von Daten

Wir geben Ihre persönlichen Daten nur dann an Dritte weiter, wenn:

  • dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist.
  • die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben, oder
  • für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

 

Innerhalb der Parken und Management GmbH erhalten diejenigen Stellen bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihre Daten, die diese zur Wahrung berechtigter Interessen und/oder etwaiger gesetzlicher Pflichten benötigen.

Darüber hinaus erhalten von uns beauftragte Auftragsverarbeiter Ihre personenbezogenen Daten, sofern sie diese zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgabe benötigen.

Die Firma Scheidt & Bachmann GmbH, Breite Straße 132, 41238 Mönchengladbach kann im Rahmen der Wartung der eingesetzten technischen Anlagen Ihre personenbezogenen Daten einsehen. Eine etwaige Verarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich um die Funktionsfähigkeit der Anlagen sicherzustellen und es besteht kein Grund zur Annahme, dass Ihre Interessen oder Ihre Grundrechte und Grundfreiheiten, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.

Sofern Sie sich dazu entscheiden die nach dem mit uns geschlossenen Vertrag geschuldeten Entgelte bargeldlos über die Anwendung Smart Web Pay zu bezahlen, übermitteln Sie über diese Anwendung die zur Zahlungsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten an die Scheidt & Bachmann Parking Solutions GmbH, Breite Straße 132, 41238 Mönchengladbach. Die Verarbeitung der Daten erfolgt in diesem Fall zum Zwecke der Vertragserfüllung (Zahlung) gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. Hierfür gelten die Datenschutzbestimmungen der Scheidt & Bachmann Parking Solutions GmbH, die Sie unter können unter https://www.scheidt-bachmann.de/index.php?id=621&L=1 abrufen können.

Ihre personenbezogenen Daten werden außerdem an die Firma an die Firma ETI experts GmbH, Amsterdamer Straße 133 b, 50735 Köln zur Forderungsgeltendmachung und zur Durchführung der Zahlungsabwicklung bezüglich der von Ihnen nach dem Vertrag geschuldeten Entgelte übermittelt, sofern Sie nicht innerhalb von 48 Stunden nach Beendigung des Parkvorgangs die Parkgebühren an der Kasse oder durch Überweisung bezahlt haben. In diesem Fall ist die Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich um unsere Rechtsansprüche geltend zu machen und auszuüben nachdem kein Grund zur Annahme besteht, dass Ihre Interessen oder Ihre Grundrechte und Grundfreiheiten, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.

Eine Datenübermittlung in ein Drittland außerhalb der EU oder eine internationale Organisation erfolgt nicht.

8.e) Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies im Rahmen gesetzlicher Speicherfristen vorgesehen wurde. Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine gesetzlich vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

Ihre Kennzeichendaten werden innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung des Parkvorgangs und Zahlung der von Ihnen nach dem Vertrag geschuldeten Entgelte gelöscht.

8.f) Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling führen wir nicht durch.

8.g) Ergänzende Informationen

Hinsichtlich Ihrer Rechte als von der Datenverarbeitung betroffener Person, gesetzlicher oder vertraglicher Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten, deren Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss sowie Ihrer Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten und mögliche Folgen der Nichtbereitstellung verweisen wir auf unsere ergänzenden Datenschutzinformationen, die Sie hier einsehen und abrufen können.